Willkommen auf der Seite des ehemaligen Tauch- und Freizeitzentrum Hallstättersee
                                    Wenn Unrecht, Recht wird, wird der Widerstand zur Pflicht
Nachdem ich meinen Provider World4You gewechselt und dies hier publiziert habe, setzte Dr. Kurt Waldhör erneut den Provider World4You unter Druck, meine Seiten umgehend zu sperren. Rechtsstaatliche Methoden wie Gerichtliche Verfügungen scheinen dem Herrn Rechtsanwalt völlig fremd zu sein. Außerdem ist er anscheinend auch hier nicht in der Lage - wie an anderer Stelle auch - Seiten zu lesen, denn dann hätte er bemerken müssen, dass ich meinen Provider gewechselt habe. Die Abfuhr durch den Provider World4You war entsprechend. Nachdem es ihm nun nicht mehr möglich war diese Seiten zu unterdrücken wurde meine Homepage mit Malware verseucht!  Ob dies direkt von ihm verursacht wurde kann ich im Moment noch nicht nachvollziehen, aber es ist schon merkwürdig, dass die Probleme auftauchten nachdem er mit seinen mafiösen Methoden nicht durchdrang. Ermittlungen laufen und es wird sich anhand der IP-Adresse zeigen wer dafür verantwortlich ist. Auf jeden Fall gibt es nun auch eine äußerst erfreuliche Mitteilung was das weitere Verfahren gegen Dr. Waldhör betrifft. Meine Rechtsanwältin Mag. Dr. Fürst hat die Klageforderung aufgrund neuer Beweise umgestellt und Dr. Waldhör auf Schadenersatz in Höhe von über 252.000€ verklagt. Bei der ersten Tagsatzung die am 13.12.2012 vor dem LG Wels stattfand war Dr. Waldhör nicht anwesend sondern ließ sich durch seinen RA Mag. Eschlböck vertreten. Meiner Meinung nach eine Missachtung des Gerichts, da er persönlich geladen war aber es anscheinend nicht nötig hat dieser Aufforderung nachzukommen. Sein Rechtsanwalt stimmt der Umstellung meiner Klageforderung die ursprünglich von meinem RA Dr. Lehner eingebracht wurde - der zu dem Zeitpunkt nicht in Kenntnis des Ergebnisses der noch laufenden Verfahren war -  natürlich nicht zu. Hätte er ein reines Gewissen und wäre frei von Schuld hätte er dies ja nicht tun müssen. Als Mitglied im katholischen Gemeinderat von Bad Ischl und aktiver gläubiger Katholik sollte er eigentlich wissen, was die Zehn Gebote sind. Aber es reicht ja eine Kerze zu stiften und ein Vater Unser und alle Sünden sind vergeben.   Der Richter Dr. Pesendorfer gab jedoch diesem Antrag nicht statt. Worauf Mag. Eschlböck mit dem Einwand der Verjährung das Fehlverhalten seines Mandanten - das vom BG Bad Ischl bestätigt wurde - vom Tisch wischen wollte. Dr. Pesendorfer forderte den RA von Dr. Waldhör auf einen substanzierte Einspruch zu verfassen, denn was bei dieser Verhandlung von der Gegenseite mündlich abgeliefert wurde war gewissermaßen unsachgemäß und nicht bewiesen. Das Verfahren wird im April 2013 fortgesetzt  Dr. Pesendorfer hat das Verfahren bis dahin ordentlich durchgeführt und auch die Richtlinien des MRG §6 Recht auf ein faires Verfahren eingehalten, was man von den vorhergegangenen - vor allem das von Dr. Holzmannshofer - nicht behaupten kann. Wahrscheinlich liegt es aber darin begründet, dass er sich keinen Verfahrensfehler nachsagen lassen möchte, und er sich erneut mit der für ihn unangenehmen Sache befassen muss. Unangenehm insofern, das es sich um einen Kollegen handelt über den er urteilen soll.    
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